Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 29.09.2016 - 3 K 1004/15.WI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,31468
VG Wiesbaden, 29.09.2016 - 3 K 1004/15.WI (https://dejure.org/2016,31468)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 29.09.2016 - 3 K 1004/15.WI (https://dejure.org/2016,31468)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 29. September 2016 - 3 K 1004/15.WI (https://dejure.org/2016,31468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,31468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 39 Abs 1 HBeamtVG, § 18 OrthV
    Treppenlift keine Dienstunfallfürsorgeleistung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Treppenlift keine Dienstunfallfürsorgeleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Treppenlift keine Dienstunfallfürsorgeleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 10.04.2008 - 3 B 04.86

    Erstattung der Stromkosten für einen Treppenlift als notwendige Versorgung mit

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.09.2016 - 3 K 1004/15
    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Erstattung von Stromkosten für einen Treppenlift im Rahmen der Unfallfürsorge zugesprochen hat (B. v. 10.04.2008 - 3 B 04.86 -, Rn. 19 bei juris) ergibt sich aus der Entscheidung nichts für das Begehren des Klägers.

    Diese Leistung beinhaltet auch einen pauschalierten Ersatz solcher Mehraufwendungen, die nicht bereits von § 39 Abs. 1 Nr. 2 HBeamtVG erfasst sind (vgl. Bay. VGH, B. v. 10.04.2008 - 3 B 04.86 -, Rn. 25 bei juris).

  • VG Freiburg, 15.10.2001 - 7 K 2325/00

    Kostenübernahme für den Einbau behinderungsgerechter Fenster

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.09.2016 - 3 K 1004/15
    Das Gericht lässt offen, ob einem Anspruch des Klägers bereits entgegensteht, dass eine Kostenerstattung grundsätzlich die vorherige Zusage des Dienstherrn voraussetzt (vgl. dazu VG Freiburg, U. v. 15.10.2001 - 7 K 2325/00 -, Rn. 18 bei juris).

    Vielmehr erweist sich die seitens des Bundessozialgerichts vorgenommene Abgrenzung als überzeugend, wonach Maßnahmen, die der Anpassung des Wohnumfeldes dienen, grundsätzlich nicht als "andere Hilfsmittel" angesehen werden können (VG Freiburg, U. v. 15.10.2001 - 7 K 2325/00 -, Rn.21 für behindertengerechte Fenster).

  • BSG, 17.09.1986 - 3 RK 5/86

    Zur Notwendigkeit einer Klingelleuchte als Hilfsmittel

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.09.2016 - 3 K 1004/15
    Fest in ein Haus oder eine Wohnung eingebaute technischen Hilfen fallen folglich nicht in den Anwendungsbereich des § 33 Abs. 1 SGB V. Von daher kann die in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 17. September 1986 - 3 RK 5/86 - (SozR 2200 § 182b Nr. 33) zum insoweit inhaltsgleichen § 182b Reichsversicherungsordnung (RVO) vertretene Auffassung nicht mehr aufrechterhalten werden, eine Klingelleuchte könne für einen Schwerhörigen selbst dann ein in die Leistungspflicht der Krankenversicherung fallendes Hilfsmittel sein, wenn sie mit dem Gebäude fest verbunden ist.
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Treppenlift - Treppenraupe - Anpassung des

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.09.2016 - 3 K 1004/15
    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 -, Rn. 13 bei juris) zu der vergleichbaren Bestimmung des § 33 Abs. 1 SGB 5 ausgeführt:.
  • BVerfG, 08.01.1992 - 2 BvL 9/88

    Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung für Beamte bei Dienstunfall

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.09.2016 - 3 K 1004/15
    Dem hergebrachten Grundsatz der Fürsorgepflicht genügt der Gesetzgeber durch die Gewährung der Versorgungsansprüche des Beamtenversorgungsgesetzes (BVerfG, B. v. 08.01.1992 - 2 BvL 9/88 -, Rn. 40 bei juris; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG § 46 Rn. 8).
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 61/79

    Blattwendegerät als Hilfsmittel iS der Krankenversicherung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.09.2016 - 3 K 1004/15
    Daß nach dem Gesetz das Hilfsmittel "im Einzelfall" erforderlich sein muß, besagt nicht, daß bereits die Frage, ob ein nützliches Mittel ein Hilfsmittel iS der Krankenversicherung ist, nach allen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen wäre, sondern nur, daß Anspruch auf ein Hilfsmittel insoweit besteht, als es nach den individuellen (körperlichen und geistigen) Verhältnissen des Versicherten erforderlich ist (BSG SozR 2200 § 182b Nr. 17).
  • SG Freiburg, 26.03.2013 - S 16 VK 4903/12

    Soziales Entschädigungsrecht - Kriegsopferversorgung - Hilfsmittel - kein

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.09.2016 - 3 K 1004/15
    Er ist daher kein anderes Hilfsmittel im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 2 HBeamtVG (so auch SG Freiburg (Breisgau), GB v. 26.03.2013 - S 16 VK 4903/12 -, Rn 20 ff. bei juris; vgl. auch BFH, U. v. 06.02.2014 - VI 61/12 -, Rn. 16 bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht